EU-Richtlinien sind Rechtsakte der EU-Legislative, die Ziele definieren, deren Erreichung die Mitgliedstaaten verpflichten. Dabei bleibt jedem Mitgliedstaat die freie Entscheidung überlassen, wie diese Ziele in die nationale Gesetzgebung integriert werden. Im Gegensatz dazu gelten EU-Verordnungen unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten in allen Mitgliedstaaten, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Sie bilden die rechtliche Grundlage, die Unternehmen einhalten müssen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten. Sie sollen gewährleisten, dass Produkte den standardisierten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen, bevor sie innerhalb der EU zum Verkauf angeboten werden.